Grundbuchrechtlichte Belastungen:
(aus den Jahren 1915, 1921 und 1936)
– Wegerecht für das im Grundbuch von Rissen auf Blatt 157 geführte Grundstück
– Grunddienstbarkeit betreffend des Verbots der Errichtung von Wirtschafts- und industriellen Zwecken dienenden Gebäuden
– Baubeschränkung zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 1449 (Blankenese Blatt 2590)
Das zuständige Grundbuchamt wurde am 28.06.2017 aufgesucht, um weitere Informationen bezüglich der grundbuchrechtlichen Belastungen zu recherchieren.
Zu diesem Zeitpunkt konnten keine weiteren Informationen zu o.g. Belastungen in Erfahrung gebracht werden.
Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster:
(vom 28.06.2017)
– Kein Hinweis auf Altlasten oder altlastverdächtige Flächen
Auskunft Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht):
(vom 13.07.2017)
– Kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger oder vergrabene Kampfmittel