Preisfindung – warum eine realistische Bewertung so wichtig ist
Warum die Bewertung wichtig ist und wie Sie den korrekten Angebotspreis für Ihre Immobilie wählen.
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Ein Alleinerbe ist gemäß § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Person, die als alleiniger Rechtsnachfolger des Erblassers dessen gesamten Nachlass erbt. Diese Rolle unterscheidet sich deutlich von der eines Haupterben. Während der Haupterbe den größten Anteil des Erbes erhält, fällt dem Alleinerben der gesamte Nachlass zu. Diese Position beinhaltet die Übernahme aller Rechte und Pflichten des Verstorbenen, einschließlich Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der wesentliche Vorteil eines Alleinerben liegt in der vereinfachten Abwicklung des Nachlasses, da keine Auseinandersetzung mit einer Erbengemeinschaft notwendig ist. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Immobilien Teil des Erbes sind.
Jeder kann theoretisch zum Alleinerben bestimmt werden. Dies geschieht entweder durch Testament oder Erbvertrag des Erblassers oder durch gesetzliche Erbfolge. Beispiele hierfür sind das einzige Kind einer ledigen Mutter oder die Eltern einer kinderlosen, ledigen Frau. Sollten diese bereits verstorben sein, können Geschwister der Verstorbenen erben.
Als Alleinerbe erhalten Sie den gesamten Nachlass des Erblassers, einschließlich aller Vermögenswerte und Schulden. Das kann Immobilien, Bargeld, Wertpapiere und persönliche Gegenstände umfassen, aber auch Verbindlichkeiten wie Kredite oder Steuerschulden.
In Deutschland ist der Pflichtteil im Erbrecht verankert. So steht z.B. einem enterbten direkten Nachfahren wie einem Sohn die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Bei einem Nachlass von 400.000 € würde der Sohn somit 50.000 € erhalten.
Ob ein Ehepartner Alleinerbe wird, hängt von der testamentarischen Verfügung des Verstorbenen ab. Sind keine weiteren Verwandten vorhanden oder im Testament bedacht, kann der Ehepartner Alleinerbe werden. Hierbei profitieren Ehepartner oft von hohen Steuerfreibeträgen, insbesondere bei der Erbschaft von Immobilien.
Ein Alleinerbe hat bei der Erbschaft von Immobilien den Vorteil, dass er über diese frei verfügen kann, solange keine testamentarischen Einschränkungen vorliegen. Der Alleinerbe kann also entscheiden, ob er die Immobilie behalten, vermieten, verkaufen oder anderweitig nutzen möchte. Diese Freiheit ist besonders wertvoll, da Immobilien oft einen bedeutenden Teil des Erbes ausmachen und bei einer Erbengemeinschaft oft komplexe Abstimmungsprozesse erforderlich sind.
Als Alleinerbe treten Sie in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Dies umfasst die Übernahme von Vermögenswerten und Schulden. Zudem müssen Sie ggf. Pflichtteilsansprüche von Angehörigen beachten und bei Bedarf auszahlen.
Durch Testament oder Erbvertrag kann eine Person explizit zum Alleinerben bestimmt werden. In Abwesenheit eines solchen Dokuments greift die gesetzliche Erbfolge, die ebenfalls zu einer Alleinerbschaft führen kann.
Der Alleinerbe übernimmt alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Dazu zählen die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen sowie die Übernahme von Verbindlichkeiten. Auch müssen Alleinerben ggf. Pflichtteilsberechtigten und Nachlassverwaltern Auskunft erteilen.
Befreite Alleinerben können frei über den Nachlass verfügen, während Haupterben den größten Teil des Nachlasses erhalten, aber in einer Erbengemeinschaft agieren müssen. Bei befreiten Alleinerben ist die Erbfolge oft unkomplizierter.
Als Alleinerbe einer Immobilie können Sie über diese nach Belieben verfügen, sofern keine testamentarischen Beschränkungen vorliegen. Dies beinhaltet das Recht, die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen.
Alleinerben haften für alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Sie können jedoch ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, um ihre Haftung auf das geerbte Vermögen zu beschränken. Der Erblasser kann auch Beschränkungen oder Belastungen wie Testamentsvollstreckungen oder Nacherbschaften festgelegt haben.
Alleinerben müssen Erbschaftssteuer auf den gesamten Wert des Nachlasses zahlen, sofern dieser den steuerlichen Freibetrag übersteigt. Die Höhe der Steuer hängt von der Verwandtschaft zum Verstorbenen und dem Wert des Nachlasses ab. Zum Beispiel, wenn eine Person von ihrem Onkel ein Vermögen von 800.000 Euro erbt, übersteigt dies den Freibetrag für Neffen und Nichten deutlich, und es fällt Erbschaftssteuer an. Weiterhin könnte beim Verkauf einer geerbten
Aufgrund der Pflichtteilsregelung im deutschen Erbrecht haben nahe Angehörige oft Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe, selbst wenn sie durch einen Alleinerben enterbt wurden. Dies gilt insbesondere für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch basiert auf dem Reinnachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls und verjährt in der Regel nach drei Jahren.
Ein überlebender Ehegatte wird Alleinerbe, wenn keine Verwandten der 1. oder 2. Ordnung oder Großeltern vorhanden sind. Dies hängt auch vom Güterstand und den testamentarischen Verfügungen des Erblassers ab.
Wenn Sie durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen sind, können Sie dennoch Ihren Pflichtteil einfordern. Dieser richtet sich nach Ihrem gesetzlichen Erbteil und der Pflichtteilsquote. Der Pflichtteil stellt bei Erbfolgen sicher, dass nahe Angehörige des Erblassers auch dann einen Mindestanteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Anspruch beläuft sich in der Regel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispielsweise, wenn ein Vater von drei Kindern stirbt und eines der Kinder per Testament zum Alleinerben bestimmt hat, hätten die anderen beiden Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil. Angenommen, der Nachlass beläuft sich auf 600.000 Euro, dann wäre der gesetzliche Erbteil eines jeden Kindes 200.000 Euro, und der Pflichtteil somit 100.000 Euro pro Kind.
Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Sie Ihren Status als Alleinerbe und die Höhe Ihres Erbteils nicht anderweitig nachweisen können, beispielsweise bei Fehlen eines Testaments oder Erbvertrags.
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann sowohl Alleinerben als auch Pflichtteilsberechtigten helfen, ihre Ansprüche zu klären, Pflichtteilsansprüche zu berechnen, und unterstützt bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und der Kommunikation mit anderen Beteiligten.
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