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Verbrauchsausweis erstellen

Für bis zu vier Wohneinheiten
59.95€
  • Schnell und einfach

Bedarfsausweis erstellen

Ab fünf Wohneinheiten
109.95€
  • Schnell und einfach

Online Energieausweis erstellen


Durch unser Online-Tool können Sie Ihren Energieausweis online selbst erstellen. FINEST REAL ESTATE hilft Ihnen dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht, der Erstellung eines Energieausweises nachzukommen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben das Ziel, den Energieverbrauch einer Immobilie transparent zu machen, aber es gibt wesentliche Unterschiede in Bezug auf ihren Inhalt und die Berechnungsgrundlage.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie in den letzten drei Jahren. Er berücksichtigt dabei die Heizgewohnheiten der Bewohner und ist daher abhängig von den individuellen Verbrauchsgewohnheiten. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist in der Regel einfacher und kostengünstiger als die eines Bedarfsausweises, da er auf den vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.

Der Bedarfsausweis hingegen gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie, unabhängig von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner. Dieser wird anhand des Zustands des Gebäudes, der Bauart, der Dämmung und der Heizungsanlage ermittelt. Der Bedarfsausweis bietet somit eine objektive Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes und enthält Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis bietet der Bedarfsausweis also einen detaillierteren Einblick in die energetische Beschaffenheit einer Immobilie. Das kann besonders für potenzielle Käufer oder Mieter von Vorteil sein, da es ihnen ermöglicht, die zukünftigen Energiekosten der Immobilie besser einschätzen zu können. Eine gute Energieeffizienzklasse erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie dazu auch gerne unsere kostenlose Immobilienbewertung

Wann ist welcher Ausweis gefordert? Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 erbaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden, Bedarfsausweise vorgeschrieben. Bei neueren oder energetisch sanierten Gebäuden sowie Gebäuden mit fünf und mehr Wohnungen kann der Eigentümer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lässt. Bei Nichtwohngebäuden, beispielsweise Bürogebäuden, ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich. 

Fragen und Antworten

Insgesamt hilft der Energieausweis, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und dient als Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter, die Wert auf eine energieeffiziente Immobilie legen.

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Er bietet potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten und hilft, die Energieeffizienz verschiedener Immobilien zu vergleichen. Doch wann genau braucht man einen Energieausweis und welche Strafen drohen bei Missachtung? Dieser Artikel klärt auf.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

In Deutschland ist ein Energieausweis grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder im Rahmen des Leasings einem neuen Nutzer überlassen wird. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags übergeben werden.

Zusätzlich ist bei Verkauf oder Vermietung in kommerziellen Medien die Angabe einiger energetischer Kennwerte aus dem Energieausweis Pflicht. Dazu gehören etwa der Endenergiebedarf oder der Energieverbrauch, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr des Gebäudes.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Energieausweis?

Die Missachtung dieser Pflichten kann in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Verstöße gegen die Vorlage- oder Aushändigungspflicht sowie gegen die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind bußgeldbewehrt. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Bundesland variieren.

Grundsätzlich kann in schweren Fällen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn der Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Es handelt sich dabei nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Ordnungswidrigkeiten, die ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Erstellung eines Energieausweises mit FINEST REAL ESTATE, wird berechnet mit: a) Verbrauchsausweis bis zu vier Wohneinheiten für 59,95 € und b) als Bedarfsausweis ab 5 Wohneinheiten für 109,95 €.

Zwei zentrale Kennzahlen auf dem Energieausweis sind der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der PrimärEnergiebedarf gibt an, wie viel Energie aus Primärenergieträgern wie Kohle, Gas, Öl oder regenerativen Quellen benötigt wird, um den Energiebedarf der Immobilie zu decken. Hierbei wird der gesamte Energieaufwand berücksichtigt, der zur Gewinnung, Umwandlung und Lieferung der Energie anfällt.

Im Gegensatz dazu misst der Endenergiebedarf nur die Menge an Energie, die tatsächlich in der Immobilie zum Heizen, zur Warmwasseraufbereitung oder für die Lüftung verwendet wird. Er gibt an, wie viel Energie auf Jahresbasis verbraucht wird, und wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und seiner technischen Anlagen, während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre beruht.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Baujahr, Größe und energetischer Standard des Gebäudes.

Verbrauchsausweis: 

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Diese Art von Energieausweis ist in der Regel für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977 ausreichend, sofern sie nicht energetisch saniert wurden.

Bedarfsausweis: 

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dieser Ausweis ist erforderlich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977, sofern sie nicht energetisch saniert wurden. Für alle neueren Gebäude (Baujahr ab dem 1. November 1977) können sowohl ein Verbrauchs- als auch ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. In einigen Fällen kann jedoch ein Bedarfsausweis empfehlenswert sein, wenn er potenziellen Käufern eine detailliertere Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes bietet.