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Änderungen in der Ferienmiete auf Mallorca für Wohnungen

Im Jahre 2012 wurde für die private Ferienmiete auf Mallorca eine zwingende Lizenz (Ley de Alquiler Turístico) eingeführt, welche auch nur für freistehende Häuser oder Doppelhaushälften beantragt werden konnte. Für Wohnungen und Apartments wurden generell keine Lizenzen vergeben. Bei Zuwiderhandlungen drohten drakonische Strafen von bis zu € 30.000.-. Zwar wurden auch weiterhin Ferienwohnungen angeboten, allerdings war die Vermietung illegal.

Nach viel Unmut und Streit über die einseitige Regelung plant die Landesregierung eine gewisse Liberalisierung in der Ferienmiete. Künftig können nun also auch für Wohnungen und Apartments Ferienlizenzen beantragt werden. Hierdurch erhofft man sich auch zusätzliche Staatseinnahmen, welche bis dato durch die herbeigeführte Grauzone am Fiskus überwiegende vorbei liefen. Allerdings gibt es hierfür grundsätzliche Auflagen um das Wachstum zu begrenzen und vielmehr nachhaltig zu gestalten.

Ein großes Hindernis stellten in der Vergangenheit auch Hoteleigner dar, die ihren Absatz durch die immer beliebter werdende private Ferienmiete, als drohende Konkurrenz ansahen. Angesichts überbuchter Saisonen im Sommer und geschlossener Hotels im Winter sind diese Argumente allerdings wenig haltbar. Auch gab es schon des längeren einen großen Unmut bei Immobilienbesitzern wegen einer gesetzlichen Überregulierung und Aberkennung der unternehmerischen Freiheiten.

Nun soll sich also unter gewissen Auflagen, auch der überfällige Ferienmarkt für Apartments und Wohnungen auf Mallorca öffnen. Allerdings muss die jeweilige Eigentümergemeinschaft einer Ferienmiete zustimmen und die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein. Auch sollen künftig Rathäuser und Inselräte mitentscheiden, welche Gebiete für die Vermietung von Ferienwohnungen und Apartments genehmigt werden können. Hintergrund hierfür ist ein Boom zu verhindern und den Ferienmarkt weiterhin nachregulieren b.z.w. mäßigen zu können.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie das fertige Gesetz am Ende aussehen wird. Ferienlizenzen können dann künftig von Eigentümern von Wohnungen bei der Tourismusbehörde „Dirección General de Turismo“ beantragt werden.

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